Was lange währt …

… löst sich endlich auf. So oder ähnlich könnte man die Geschichte um die “Zwischenlandeerlaubnis” in den USA bezeichnen. Claudia hat ja im letzten Beitrag anschaulich beschrieben, was passieren kann, wenn man beim Aufruf einer Webseite nicht genau aufpasst. Schnell ist eine andere, ähnlich klingende Seite aufgerufen, die zwar am Ende das selbe Resultat liefert, dafür aber halt ein kleines bisschen teurer ist.

Egal, mich ärgern die zu viel bezahlten 50,- EUR nicht so sehr, als dass ich mir davon den Tag versauen lassen würde. Ich sehe es eher als “wieder was gelernt” in der Hoffnung, dass so etwas nicht wieder passiert. Und es war ja letzten Endes auch tatsächlich so, dass die beantragten Genehmigungen zur Einreise in die USA nach ein paar Tagen da waren.

Tja, aber erstens kommt es immer anders, und zweitens, als Mann denkt! Was ist geschehen?

Weil ich von Haus aus oder von Berufs wegen ein

  • Pedant
  • Kontrollfreak
  • Pessimist
  • Paranoiker

bin (Zutreffendes ankreuzen, Mehrfachnennungen sind möglich), habe ich die erhaltenen Dokumente nochmal überprüft. Wobei ich sagen muss, Dokumente ist eigentlich zu viel der Ehre, es handelt sich schlicht und einfach um Webseiten, die als pdf-Datei ausgedruckt wurden.

Ja, liebe Leserinnen und Leser, was soll ich sagen, ihr habt es wahrscheinlich erwartet, sonst würde ich hier ja nicht so einen tollen Beitrag verfassen: es waren natürlich Fehler vorhanden. Die Fehlerquote lag bei 50%, was heißt, dass eine der beiden Genehmigungen schlicht unbrauchbar war. Was war geschehen?

Ich habe eine ESTA Genehmigung erhalten, die auf meinen Namen, meine Adresse, E-Mail-Adresse, Reisepassnummer und – fast – alles, was so dazugehört ausgestellt wurde. Bis auf das Geburtsjahr: 1988! Das heißt irgend jemand hat mir mal schlappe 22 Jahre geklaut. Normalerweise würde ich drüber lachen, und mit meinem Reisepass in der Hand den Kontrolleuren auf dem Flughafen in Los Angeles den Fehler erklären. Aber ich vermute, dass die in solchen Dingen keinen Spaß verstehen. Und ich habe keinen Bock, als “illegal alien” wie Tom Hanks im Film Terminal irgendwo zwischen den Welten hängen zu bleiben.

Claudia war ja ohnehin schon sauer, dass sie auf diese ominöse Service Agentur reingefallen ist und jetzt auch noch das.

Also hab ich mich hingesetzt und versucht herauszufinden, was da schief gelaufen sein könnte. Und dabei habe ich noch etwas festgestellt, das mich erst herzlich lachen, dann aber sehr an der Kompetenz der Service Agentur zweifeln ließ. Ein Teil des angebotenen Services ist nämlich, dass man sich seine Anträge auf deren Seiten ansehen kann. Die Zugangsdaten bekommt man per E-Mail zugesandt. Habe ich gemacht und festgestellt, dass bei meinem Antrag als Geburtsdatum 1888 steht!

So, und dafür möchte ich jetzt mal einen kräftigen Applaus haben, dafür hab ich mich nämlich ganz schön gut gehalten, finde ich. ;-)

Spätestens jetzt hätte ich in LA definitiv ein Problem gehabt: ich wäre zwar wahrscheinlich nicht mehr ganz oder nur mit gewissen Schwierigkeiten als 25-jähriger durchgegangen, aber dass ich keine 125 Jahre alt bin, das hätten sogar die Kontrolleure dort auf den ersten Blick erkannt!

Meine Erklärung für das ganze ist so: das Formular auf der Webseite der Service Agentur zeigt als Standardwert bei allen Jahreszahlen 1888 an. Aus irgend einem Grund wurde dann beim Absenden des Formulars beim Geburtsdatum der Standardwert übermittelt. Bei Ausstellungs- und Ablaufdatum des Reisepasses war die übermittelte Jahreszahl jedoch korrekt. Und ich glaube meiner Frau, die versichert, dass sie die eingegebenen Daten vor dem Absenden mehrfach kontrolliert hat.

Meine Nachforschungen auf der Seite des Heimatschutzministeriums hat ergeben, dass ein Antrag bei fehlerhaften Angaben einfach neu gestellt werden kann oder vielmehr muss. Heißt, es werden nochmal 14,- $ fällig – sofern der Antrag direkt auf deren Seiten gestellt wird und nicht bei einer Service Agentur, die dann weitere Gebühren erhebt, aber lassen wir das. ;-)

Diese Erkenntnis wiederum brachte Claudia derartig die Palme dass sie umgehend bei der Service Agentur anrief – was zuerst gar nicht so einfach war, denn die Kontaktdaten auf der Webseite weisen keine Telefonnummer aus und ich habe sie erst über den Firmennamen des Webseitenbetreibers herausgefunden. Laut Beschreibung wird die erhobene Servicegebühr von 25,- EUR pro Antrag unter anderem für eine fehlerfreie Übermittlung der Anträge erhoben. Wenn aber der Antrag fehlerfrei übermittelt worden wäre, hätte in der Genehmigung als Geburtsjahr 1888 stehen müssen, nicht 1988. Dass ich tatsächlich nicht 125 Jahre alt bin, können die zwar vermuten, aber genau wissen tun sie es nicht. Meine Vermutung ist daher, die haben einfach gedacht, dass ein Eingabefehler im Formular vorliegt und haben aus 1888 einfach 1988 gemacht. Nett gemeint, aber leider am Ziel vorbei.

Nach einem intensiven Gespräch mit einer nicht gerade freundlichen Mitarbeiterin der Service Agentur bekam Claudia die Zusage, dass der Antrag korrigiert wird. Nicht ohne vorher zu versuchen, nochmal die kompletten 39,- EUR zu verlangen! Frechheit siegt bekanntlich. Aber da war die Dame bei meiner Frau an der falschen Adresse! Mein lieber Schwan, wenn das Gespräch nur halb so intensiv war, wie der Bericht, den sie mir danach gab, dann könnte man fast ein wenig Mitleid haben. Aber nur fast.

Das Ergebnis des ganzen Heckmecks ist, dass ich jetzt dann auch tatsächlich eine gültige ESTA-Genehmigung mit den korrekten Daten habe. Und ich hoffe, dass es keine weiteren Schwierigkeiten bei unseren Zwischenlandungen gibt.

Wenn einer eine Reise plant, dann kann er was erleben! ;-)