Neuseeland und der Datenschutz

“Was geht denn jetzt ab?” habe ich mich gefragt, als ich heute die Schlagzeile

Neuseeland: Reisende müssen auf Anfrage Passwörter herausgeben

gelesen habe. Da muss ich doch mal genauer hinsehen.

Tatsächlich ist in Neuseeland mit dem 01. Oktober 2018 der sogenannte “Customs and Excise Act 2018” in Kraft getreten. Bisher konnten die neuseeländischen Grenzkontrollen zwar die Herausgabe von elektronischen Geräten verlangen, nicht aber die Öffnung einer eventuell vorhandenen Zugangssperre. Das wird nun durch die Präzisierung im oben genannten Gesetz erlaubt.

Auf Verlangen müssen die Geräte nun entsperrt und den Kontrollbehörden Zugriff gewährt werden, andernfalls droht eine Strafe von bis zu $5.000 NZD, also ca. 2.800 EUR (Section 228 Customs and Excise Act 2018). Dabei müssen die Kontrollorgane den Betroffenen nicht einmal mitteilen, aufgrund welchen Verdachts die Öffnung der Gerätesperre verlangt wird, daher ist die Anfechtung auch nicht möglich.

Der zuständige Minister of Customs, Hon Kris Faafoi, hält diese erweiterten Befugnisse für notwendig, um dem organisierten Verbrechen entgegenzuwirken, das beim Versuch illegale Dinge nach Neuseeland hinein zu schmuggeln, immer ausgeklügelter wird. Zur Beruhigung führte der Sprecher der Grenzkontrollen, Terry Brown an, dass nur die Geräte selbst – im Flugmodus also – durchsucht würden. Eine Durchsuchung von Daten in der Cloud werde nicht vorgenommen.

Thomas Beagle, der Sprecher der neuseeländischen Bürgerrechtsgruppe “Council for Civil Liberties”, widerspricht: “Heutzutage haben wir alles auf unseren Handies; wir speichern unser gesamtes Leben, alle medizinischen Daten, unsere E-Mails, einfach alles und die Grenzkontrollen können nun darauf zugreifen und sie behalten.” “Richtige Kriminelle” wären ja nicht verrückt und würden ihre Materialien dann einfach online ablegen, anstatt sie auf dem Gerät selbst zu speichern.

An neuseeländischen Flughäfen wurden nach Angaben der Zollbehörden seit 2017 ungefähr 540 elektronische Geräte durchsucht. Die Ergebnisse müssen jährlich an das Parlament gemeldet werden, wobei keine Steigerung der Zahlen erwartet wird.

Mit der Anschaffung eines billigen Reisehandys ist es übrigens nicht getan, der  Begriff elektronische Geräte umfasst ja viel mehr. Wenn man, so wie wir, viel fotografiert und die Bilder nicht unbedingt auf unzähligen Speicherkarten aufbewahren oder gar in der Cloud ablegen will, nimmt man üblicherweise ein Notebook zum Speichern der kostbaren Urlaubsbilder mit, ggf. eine zusätzliche Backup-Festplatte. Viele verwenden ein Tablet, einen eBook-Reader, etc.

Nein, wir haben nichts zu verbergen, möchten aber auch nicht alle unsere Daten an unbeteiligte Dritte verbreiten, wir haben keine kriminellen Absichten und wollen das Land tatsächlich nur zu unserem Vergnügen bereisen – weil wir es einfach super schön und interessant finden.

Aber leider sind in der Hinsicht wohl nicht alle so wie wir.

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